KAS × WDF · dokumentierte Vereinsbewertung

Klinische und genetische tierärztliche Kontrollen

K.A.S. verlangt von angeschlossenen Familien und Züchtern die Dokumentation der klinisch-tierärztlichen Untersuchungen zur Zuchteignung nach Protokollen, die auf jede einzelne Rasse und ihre bekannten erblichen Erkrankungen abgestimmt sind. Tierärzte und qualifizierte Einrichtungen führen die Untersuchungen durch. K.A.S. nimmt Einsicht in die Befunde, prüft und verifiziert deren Inhalt und bewertet die Ergebnisse, bevor nach den vereinsinternen Verfahren über die Zuchtzulassung entschieden wird.

— KAS × WDF —

Klinische Befunde und interne Bewertung

K.A.S. trägt relevante Ergebnisse und Entscheidungen zur Zuchtzulassung in seine Vereinsregister ein. Soweit vorgesehen, werden Ergebnisse in genealogische Zertifikate, Ahnentafelurkunden, Bescheinigungen und offizielle Mitteilungen des K.A.S./WDF-Systems übernommen. Dabei handelt es sich um relevante Ergebnisse, nicht um vollständige Kopien klinischer Befunde. Originalbefunde verbleiben bei den jeweiligen Züchtern und Fachleuten, Tierärzten oder Laboren. K.A.S. prüft ihren Inhalt für die Zuchtauswahl, ohne ein zentrales Dokumentendepot zu betreiben. Vollständige Befundkopien werden nicht systematisch aufbewahrt; K.A.S. ist weder DNA-Bank noch Probenarchiv. Zugang und Weitergabe erfolgen unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Züchterdaten.

Klinische tierärztliche Kontrollen

K.A.S. verlangt die Befunde der für die jeweilige Rasse und ihre bekannten erblichen Risiken vorgesehenen klinisch-tierärztlichen Untersuchungen zur Zuchteignung. Tierärzte oder qualifizierte Einrichtungen führen sie durch; der Verein prüft die Dokumentation und bewertet die Ergebnisse nach dem jeweiligen Protokoll.

C01

Allgemeinuntersuchung und Anamnese

Vollständige klinische Untersuchung, Bewertung von Gewicht, Schleimhäuten, Palpation, Gesundheitsanamnese von Tier und Eltern.

C02

Augenfachärztliche Untersuchung

Screening auf erblichen Katarakt, PRA, Netzhautdysplasie und andere rassespezifische Augenerkrankungen.

C03

Kardiologie und EKG

Herzuntersuchungen wie Auskultation, EKG oder Echokardiographie nach tierärztlicher Indikation; ein unauffälliger Befund schließt nicht jede angeborene oder erbliche Erkrankung aus.

C04

Audiometrie (BAER)

BAER-Test für Rassen mit Risiko erblicher ein- oder beidseitiger Taubheit.

C05

Hüft- und Ellbogendysplasie (HD/ED)

Röntgenuntersuchung, Lagerung, gegebenenfalls Sedierung und Auswertung erfolgen nach tierärztlicher Indikation und dem dokumentierten Auswertungsverfahren; keine besondere staatliche KAS-/WDF-Akkreditierung wird behauptet.

C06

Patellaluxation

Patella tierärztlich beurteilen, wenn Rasse, Risiko oder Programm dies vorsehen; Verfahren und Ergebnis dokumentieren.

C07

Dermatologische Kontrolle

Haut, Atemfunktion einschließlich BOAS und Augen risikobezogen tierärztlich beurteilen; bei Französischen Bulldoggen hat funktionale Gesundheit Vorrang vor exotischen Merkmalen.

C08

Blutbild und biochemisches Profil

Blutbild, Biochemie sowie Schilddrüsen- oder Nierenuntersuchungen nach tierärztlicher Indikation.

Bewertung ausgewählter DNA-Befunde

Molekulare DNA-Tests sind von klinisch-tierärztlichen Untersuchungen zu unterscheiden und ergänzen sie, wenn dies sinnvoll oder nach geltenden Protokollen erforderlich ist: bestimmte erbliche Risiken, Identität, Abstammung und Programme für Champions oder besonders bedeutende Zuchttiere. Sie sind nicht pauschal für jeden Welpen vorgeschrieben. Ergebnisse beziehen sich auf die untersuchten Varianten oder Marker und werden im Kontext des einzelnen Hundes und Programms bewertet.

01

Bewertung ausgewählter DNA-Befunde

Molekulare DNA-Tests sind von klinisch-tierärztlichen Untersuchungen zu unterscheiden und ergänzen sie, wenn dies sinnvoll oder nach geltenden Protokollen erforderlich ist: bestimmte erbliche Risiken, Identität, Abstammung und Programme für Champions oder besonders bedeutende Zuchttiere. Sie sind nicht pauschal für jeden Welpen vorgeschrieben. Ergebnisse beziehen sich auf die untersuchten Varianten oder Marker und werden im Kontext des einzelnen Hundes und Programms bewertet.

02

Abstammungsüberprüfung

DNA-Abstammungstests prüfen die angegebenen Eltern anhand der untersuchten Marker und Referenzproben; sie garantieren weder sämtliche Ahnenangaben noch Gesundheit.

03

Rassespezifisches Erbkrankheits-Panel

Molekulare Tests erfassen nur die untersuchten Varianten. Ihre Aussagekraft hängt von Testvalidierung, Erbgang, Rasse und Probenidentität ab; sie ersetzen keine klinische Untersuchung und liefern keine vollständige genetische Geschichte.

04

Inzuchtkoeffizient

Inzucht und genetische Vielfalt anhand verfügbarer Stammbaum- oder Genomdaten bewerten; Methode, Datentiefe und programmspezifische Grenzwerte angeben. Eine allgemeine Pflichtgrenze von 6,25 % wird hier nicht behauptet.

05

Vereinsbezogene Registerauskunft

K.A.S. trägt relevante Ergebnisse und Entscheidungen zur Zuchtzulassung in seine Vereinsregister ein. Soweit vorgesehen, werden Ergebnisse in genealogische Zertifikate, Ahnentafelurkunden, Bescheinigungen und offizielle Mitteilungen des K.A.S./WDF-Systems übernommen. Dabei handelt es sich um relevante Ergebnisse, nicht um vollständige Kopien klinischer Befunde. Originalbefunde verbleiben bei den jeweiligen Züchtern und Fachleuten, Tierärzten oder Laboren. K.A.S. prüft ihren Inhalt für die Zuchtauswahl, ohne ein zentrales Dokumentendepot zu betreiben. Vollständige Befundkopien werden nicht systematisch aufbewahrt; K.A.S. ist weder DNA-Bank noch Probenarchiv. Zugang und Weitergabe erfolgen unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Züchterdaten.

Morpho-funktionelle Kontrollen

Morphologie und Funktion nach den Kriterien des jeweiligen Programms bewerten; experimentelle Varianten nicht als FCI-standardkonform darstellen.

  • 01

    Morphometrische Messungen (Widerristhöhe, Länge, Proportionen).

  • 02

    Bewertung von Gang, Knochenbau und Winkelungen in Bewegung.

  • 03

    Kontrolle von Gebiss, Kieferschluss und Okklusion.

  • 04

    Überprüfung der tatsächlichen Funktionalität in Bezug auf den ursprünglichen Verwendungszweck der Rasse.

TMC — Morpho-Wesenstest

Morphologie und Verhalten können nach dem jeweiligen Programm bewertet werden. Ein TMC-Ergebnis beschreibt die beobachtete Situation und garantiert weder dauerhaftes Verhalten noch Gesundheit oder allgemeine Zuchteignung.

  • 01

    Reaktivität auf Umgebungs-, Geräusch- und Sehreize.

  • 02

    Sozialverhalten gegenüber Menschen, anderen Hunden und Kindern.

  • 03

    Angstschwelle, Erholungsfähigkeit und Stressbewältigung.

  • 04

    Arbeitsfreude, Ausbildbarkeit und Begleithundeprüfung.

Der Weg des KAS-Mitgliedszüchters

Acht kontrollierte Schritte vom Mitgliedsantrag bis zur Übergabe des zertifizierten Stammbaums.

  1. 01

    KAS-Mitgliedsantrag und Unterzeichnung des Ethikkodex.

  2. 02

    Identität und Mikrochip erfassen; DNA-Befunde nur nach den Anforderungen des jeweiligen Programms bewerten.

  3. 03

    K.A.S. verlangt die Befunde der für die jeweilige Rasse und ihre bekannten erblichen Risiken vorgesehenen klinisch-tierärztlichen Untersuchungen zur Zuchteignung. Tierärzte oder qualifizierte Einrichtungen führen sie durch; der Verein prüft die Dokumentation und bewertet die Ergebnisse nach dem jeweiligen Protokoll.

  4. 04

    Molekulare DNA-Tests sind von klinisch-tierärztlichen Untersuchungen zu unterscheiden und ergänzen sie, wenn dies sinnvoll oder nach geltenden Protokollen erforderlich ist: bestimmte erbliche Risiken, Identität, Abstammung und Programme für Champions oder besonders bedeutende Zuchttiere. Sie sind nicht pauschal für jeden Welpen vorgeschrieben. Ergebnisse beziehen sich auf die untersuchten Varianten oder Marker und werden im Kontext des einzelnen Hundes und Programms bewertet.

  5. 05

    Morpho-funktionelle Bewertung und TMC durch qualifizierten Richter.

  6. 06

    Nach Prüfung der rassespezifisch erforderlichen klinisch-tierärztlichen Befunde und Bewertung der Ergebnisse entscheidet K.A.S. gemäß seinen Verfahren über die Zuchtzulassung und dokumentiert die Entscheidung.

  7. 07

    Wurfdokumentation und tierärztliche Befunde prüfen; keine pauschale DNA-Probenpflicht für Welpen.

  8. 08

    Geprüfte Gesundheitsergebnisse in den K.A.S.-Registern und, soweit vorgesehen, in genealogischen Zertifikaten, Ahnentafelurkunden und offiziellen K.A.S./WDF-Bescheinigungen.

Warum es sich lohnt — für Hund, Züchter und Familie

  • 01

    Untersuchungen, Bewertungen und Bescheinigungen dokumentieren die geprüften Ergebnisse und unterstützen verantwortungsvolle Auswahl. Keine Bescheinigung garantiert das Freisein von sämtlichen Krankheiten oder die künftige Gesundheit eines Hundes.

  • 02

    KAS stellt private Vereinsahnentafeln aus. Ihre Verwendung und Anerkennung hängen vom jeweiligen KAS-/WDF-Programm und den Regeln der empfangenden Organisation ab; eine allgemeine, staatliche oder FCI-Anerkennung sowie uneingeschränkte Teilnahme- oder Übertragungsrechte bestehen dadurch nicht.

  • 03

    KAS stellt private Vereinsahnentafeln aus. Ihre Verwendung und Anerkennung hängen vom jeweiligen KAS-/WDF-Programm und den Regeln der empfangenden Organisation ab; eine allgemeine, staatliche oder FCI-Anerkennung sowie uneingeschränkte Teilnahme- oder Übertragungsrechte bestehen dadurch nicht.

  • 04

    Vereinsbezogene Auskunft nach Zuständigkeit; keine pauschale Rechtsschutzgarantie.

  • 05

    KAS stellt private Vereinsahnentafeln aus. Ihre Verwendung und Anerkennung hängen vom jeweiligen KAS-/WDF-Programm und den Regeln der empfangenden Organisation ab; eine allgemeine, staatliche oder FCI-Anerkennung sowie uneingeschränkte Teilnahme- oder Übertragungsrechte bestehen dadurch nicht.

  • 06

    Ein KAS-Pedigree ist keine Gesundheits- oder lebenslange Betreuungsgarantie. Gesundheitsbefunde, Zuständigkeiten und konkrete Unterstützungs- oder Rücknahmezusagen sind mit der jeweiligen Zuchtfamilie schriftlich zu klären; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

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K.A.S. verlangt die Befunde der für die jeweilige Rasse und ihre bekannten erblichen Risiken vorgesehenen klinisch-tierärztlichen Untersuchungen zur Zuchteignung. Tierärzte oder qualifizierte Einrichtungen führen sie durch; der Verein prüft die Dokumentation und bewertet die Ergebnisse nach dem jeweiligen Protokoll.

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