World Dog Federation × KAS

WDF Wissenschaftliche Kommission & Rassestandards

KAS-/WDF-Regelwerke betreffen private Vereinsprogramme, nicht die allgemeine staatliche Regelung der Hundezucht. Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Sitzungsrhythmus von Kommissionen sind dem jeweils aktuellen veröffentlichten Regelwerk zu entnehmen.

— Aufbau der Kommission —

Aufbau der Kommission

KAS-/WDF-Regelwerke betreffen private Vereinsprogramme, nicht die allgemeine staatliche Regelung der Hundezucht. Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Sitzungsrhythmus von Kommissionen sind dem jeweils aktuellen veröffentlichten Regelwerk zu entnehmen.

— Die vier Aufgaben der Kommission —

Die vier Aufgaben der Kommission

  1. 01

    Richtlinien für die Zucht von Rassehunden auf wissenschaftlicher Grundlage und nachgewiesener Erfahrung erstellen.

  2. 02

    Die Internationalen WDF-Zuchtbestimmungen überprüfen und Änderungen vorschlagen.

  3. 03

    Die WDF über neue wissenschaftliche Erkenntnisse mit Auswirkungen auf Rassen informieren.

  4. 04

    Empfehlungen zur Anerkennung neuer Rassen abgeben.

  5. 05

    Untersuchungen und verantwortungsvolle Selektion können bestimmte Risiken verringern, aber weder vollständige Gesundheit noch den Ausschluss aller Erbkrankheiten garantieren. Eine Freigabe gilt nur im jeweiligen Programm und auf Grundlage der bewerteten Befunde.

— KAS × WDF —

Unsere operativen Kommissionen

StandardsWissenschaftlichObedienceGebrauchshundeRettungshundeWindhundsportHütehundeDog DancingWDF YouthZuchtRally ObedienceBildung & PRSchlittenhunde

Rassen: Anerkennung und Verfahren

KAS · 01

Anerkennungsverfahren innerhalb der WDF

Eine Anerkennung nach dem jeweiligen WDF-Verfahren gilt nur im vorgesehenen Vereinsrahmen und ersetzt keine staatliche oder FCI-Anerkennung.

KAS · 02

Gesundheitsanforderungen für die Anerkennung einer neuen Rasse

Dokumentarische Bewertung des Gesundheitszustands der Kandidatenpopulation: Häufigkeit erblicher Pathologien, Screening auf Dysplasie, Ophthalmopathien, Kardiopathien und rassespezifische Gentests.

KAS · 03

Verhalten, Wesen und Verwendung

Bewertung von Wesen, psychischer Ausgeglichenheit und Eignung für die ursprüngliche Verwendung der Rasse gemäß den Protokollen der WDF Wissenschaftlichen Kommission.

KAS · 04

Richtlinien zu Rassen- und Varietätskreuzungen

Kreuzungen nur nach dokumentierten Zielen, verfügbaren Abstammungsdaten und den Anforderungen des jeweiligen Programms bewerten.

KAS · 05

Standardisierte Nomenklatur der Fellfarben

Einheitlicher Code für Farben und Zeichnungen, in Zusammenarbeit mit der Standards-Kommission erstellt, Grundlage für Bewertungen und KAS×WDF-Pedigree-Ausstellung.

Hundegesundheit: Dokumente und Protokolle

WDF · H01

Memorandum zur Inzucht

WDF-Richtlinien zu den Risiken der Inzucht und zu akzeptablen Verwandtschaftskoeffizienten in Selektionsprogrammen.

WDF · H02

Zucht und molekulare Werkzeuge

Anwendungen und Grenzen molekularer Tests und genetischer Marker in der modernen Rassenselektion.

WDF · H03

Erbliche und angeborene Krankheiten

Rasse- und risikobezogene Vorsorge nach tierärztlicher Einschätzung und den nachgewiesenen Anforderungen des jeweiligen Programms.

WDF · H04

Zuchtsysteme, Gesundheit und Tierwohl

KAS beaufsichtigt Zuchtauswahl und Zuchteignung und führt je nach Programm genealogische Einträge und Vereinsbescheinigungen. Die Registrierung im vom Innenministerium verwalteten slowakischen Rechtssystem bedeutet keine besondere kynologische Akkreditierung, kein Monopol und keine staatliche Befugnis zur Ausstellung von Abstammungsnachweisen. Die rechtliche Registrierung erfolgte 2017; frühere Angaben zu 2016 belegen ohne Unterlagen keine Entstehung der Rechtspersönlichkeit.

WDF · H05

Einsatz genomischer Werkzeuge

DNA-Tests untersuchen bestimmte Varianten oder klären mit der jeweiligen Methode die Elternschaft. Sie werden selektiv bei Championprogrammen, besonders profilierten Zuchttieren und bestimmten internationalen Wettbewerbsprogrammen verlangt, sofern deren Regeln dies vorsehen. Sie sind nicht automatisch für jede Verpaarung oder jeden Welpen Pflicht. Ein Elternschaftstest belegt nicht die Freiheit von sämtlichen Erkrankungen.

HD/ED · Befundbewertung im Vereinsprogramm

HD · 01

Anforderungen an HD-Befunde im jeweiligen Programm

Tierärztliche Untersuchungen beurteilen den klinischen Zustand. Je nach Hund und Programm können Gelenke, Herz, Augen, Gehör, Atmung oder Fortpflanzung untersucht werden. Auswahl und Interpretation obliegen dem Tierarzt; dies ist nicht automatisch Molekulargenetik. KAS bewertet eingereichte Ergebnisse für die interne Zuchtfreigabe.

HD · 02

Radiografisches Verfahren zur HD-Bewertung

Röntgenuntersuchung, Lagerung, gegebenenfalls Sedierung und Auswertung erfolgen nach tierärztlicher Indikation und dem dokumentierten Auswertungsverfahren; keine besondere staatliche KAS-/WDF-Akkreditierung wird behauptet.

HD · 03

HD-Bewertung laut Untersuchungsbericht

Maßgeblich sind das im Befund genannte Bewertungssystem und die Annahmeregeln des jeweiligen Programms; eine neue WDF-Skala oder netzwerkweite Anerkennung wird hier nicht zugesichert.

HD · 04

HD/ED-Befund und Annahme im Programm

Maßgeblich sind das im Befund genannte Bewertungssystem und die Annahmeregeln des jeweiligen Programms; eine neue WDF-Skala oder netzwerkweite Anerkennung wird hier nicht zugesichert.

HD · 05

Ellbogendysplasie (ED)

Richtlinien zur Frühdiagnose der Ellbogendysplasie und zum Management des Zuchttiers.

KAS × WDF · Anti-Doping

Doping: Nulltoleranz

Dopingbestimmungen und mögliche Kontrollen oder Sanktionen richten sich nach der geltenden Veranstaltungsordnung; keine ausnahmslose Kontrolle oder automatische Sanktion ohne Verfahren zusichern.

Aktivitäten des KAS×WDF-Sekretariats

  • 01

    Ergebnisse, Richterzulassungen und Titel nur nach dem tatsächlich anwendbaren WDF-Regelwerk bearbeiten; gleichlautende Kürzel begründen keine FCI-Zuständigkeit oder FCI-Anerkennung.

  • 02

    Ergebnisse, Richterzulassungen und Titel nur nach dem tatsächlich anwendbaren WDF-Regelwerk bearbeiten; gleichlautende Kürzel begründen keine FCI-Zuständigkeit oder FCI-Anerkennung.

  • 03

    Ein Zwingername kann nach den Regeln des zuständigen Vereinsprogramms beantragt werden; dies begründet keinen allgemeinen internationalen oder staatlichen Namensschutz.

  • 04

    Ergebnisse, Richterzulassungen und Titel nur nach dem tatsächlich anwendbaren WDF-Regelwerk bearbeiten; gleichlautende Kürzel begründen keine FCI-Zuständigkeit oder FCI-Anerkennung.

  • 05

    Aktualisierung, Übersetzung und Veröffentlichung der Rassestandards in den offiziellen WDF-Sprachen.

  • 06

    Ergebnisse, Richterzulassungen und Titel nur nach dem tatsächlich anwendbaren WDF-Regelwerk bearbeiten; gleichlautende Kürzel begründen keine FCI-Zuständigkeit oder FCI-Anerkennung.

  • 07

    Übersetzung, Aktualisierung und Veröffentlichung internationaler Regelwerke.

  • 08

    Festlegung des internationalen Ausstellungskalenders.

KAS-Verfahren & Registrierung

  1. 01

    Antrag auf Zwingernamen

  2. 02

    Bewertung ausgewählter DNA-Befunde

  3. 03

    Ausstellung des KAS / WDF-Pedigrees

  4. 04

    Programmbezogene Prüfung verfügbarer Zuchtdaten